In vielen Bundesländern wird für das Errichten einer Außensauna mit einem holzbefeuerten Saunaofen eine Genehmigung durch die Baubehörde verlangt.
Ohne das Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung kann ein holzbefeuerter Saunaofen durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister nicht abgenommen werden.
Die Freistellungsverordnungen der einzelnen Bundesländer sorgen jedoch dafür, dass diese Baumaßnahme von einer Baugenehmigung befreit ist.
In einem Großteil der Fälle genügt eine einfache Genehmigung im Rahmen des Freistellungsverfahrens. Diese Genehmigung ist ohne großen Kostenaufwand (< 100 Euro) bei der jeweilig zuständigen Baubehörde (Gemeinde- oder Stadtverwaltung) zu beantragen.
Im Gegensatz zur Baugenehmigung ist der bürokratische Aufwand gering. In den allermeisten Fällen ist durch den Bauherrn lediglich ein Formular auszufüllen. Pläne, Grundriss oder eine Statik werden nicht benötigt.