Das CE-Zeichen („Communautés Européennes“) macht kenntlich, dass das Produkt (Saunaofen) allen Anforderungen, der Europäischen Gemeinschaft, entspricht. Grundsätzlich darf das CE-Zeichen nur dann angebracht werden, wenn für das Produkt eine Richtlinie gilt, die eine CE-Kennzeichnung vorsieht.
Mit der CE-Kennzeichnung eines Produktes erklärt der Verantwortliche (Hersteller, Importeur), dass:
Durch Anbringen des CE-Zeichens auf dem Produkt – in Ausnahmefällen auf der Verpackung – wird die Konformität auch nach außen hin sichtbar gemacht. Das CE-Kennzeichen ist quasi der technische Reisepass für das Produkt innerhalb der EU / des EWR.
Anfang 2011 wurde die Produktnorm für holzbefeuerte Saunaöfen DIN EN 15821 "Mehrfach befeuerbare Saunaöfen zur Verfeuerung von naturbelassenem Scheitholz", mit einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2012, veröffentlicht. Somit können ab 01.07.2011 und müssen ab 01.07.2012 alle neu in Verkehr gebrachten Holz-Saunaöfen nach DIN EN 15821 mit dem CE gekennzeichnet werden, sofern diese Saunaöfen alle Anforderungen der DIN EN 15821 einhalten und dies gemäß dem Aufgabenbereich des Anhang ZA der Norm von einer nach DIN EN 15821 akkreditierten Feuerstättenprüfstelle nachgewiesen worden ist.
Die Produktnorm regel hauptsächlich
Darüber hinaus beschreibt und definiert sie die Typprüfung sowie den dafür notwendigen Prüfaufbau. Weitere Anforderungen werden gestellt an die
Durch die Revision der „Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ - kurz 1. BImSchV – werden erstmals in Deutschland auch die Emissionen (Abgase) von Kleinstfeuerungsanlagen wie z.B. dem Kamin- oder Kachelöfen oder eben Saunaöfen geregelt.
Die europäische Produktnorm für Saunaöfen enthält bereits Anforderungen an die Emissionen von Holz-Saunaöfen. Auch wenn die Öfen entsprechend der Norm geprüft wurden und das CE-Zeichen tragen dürfen, müssen sie darüber hinaus eventuell vorhandene nationale und lokale Anforderungen erfüllt. In Deutschland ist dies vordergründig die 1. BImSchV oder aber auch regionale Brennstoffverordnungen wie z.B. die Brennstoffverordnungen der Städte der Städte München, Regensburg oder Aachen beachtet werden.
In der 1. BImSchV werden für viele Arten von holzbeheizten Feuerstätten strengere Grenzwerte hinsichtlich
festgelegt. Für einige Feuerstätten (bspw. Badeöfen) wurden Ausnahmeregelungen festgelegt. Holzbeheizte Saunaöfen werden jedoch nicht genannt und gelten somit als sonstige Einzelraumfeuerungsanlage und müssen daher die Anforderungen an Raumheizer mit Flachfeuerung nach DIN EN 13240 einhalten
Von Juni 2011 bis Januar 2012 haben wir beim TüV-Süd in München unsere holzbefeuerten Saunaöfen von IKI KIUAS nach der Produktnorm EN 15821 sowie nach den Anforderungen der 1. BImSchV prüfen lassen. Derzeit erfüllen folgende Modelle die genannten Anforderungen:
Genaue Produktbeschreibungen können Sie unter der Rubrik "Saunaofen" abrufen.
Um Endkunde, wie Wiederverkäufern und Saunabauern, das Genehmigungsverfahren für Holz-Saunaöfen so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir alle notwendigen Dokumente in einer Dokumentenmappe zusammengefasst. Somit müssen die enthaltenen Formblätter im Vorfeld lediglich ausgefüllt werden und an den zuständigen Kaminkehrer weitergeleitet werden. Nach vorliegen der Genehmigung, kann das Bauvorhaben sowie die Bestellung des Saunaofens starten. Zum Download dieser Infomappe kommen Sie über nachfolgenden Link: Unterlagenmappe